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 Vollkornbrot

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Krall
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Vollkornbrot Empty
BeitragThema: Vollkornbrot   Vollkornbrot EmptyFr Jan 10, 2014 7:55 pm

Der Begriff Vollkorn sagt aus, dass ein Getreideprodukt aus dem ganzen Korn hergestellt wird. Die ganzen Körner müssen aber nicht vollständig sein, sie können wie weißes Mehl sehr fein vermahlen sein. Vollkornbrot aus fein gemahlenem Mehl Unterscheidet sich geschmacklich nur wenig von einem Brot aus Auszugsmehl.
Spezielle Vollkornbäckereien, Bioläden und Reformhäuser bieten meistens eine breite Palette an fein gemahlenen Vollkornbroten an. Ausprobieren lohnt sich!




Tipps
Die meisten so genannten "Körnerbrötchen" oder "Körnerbrote" sind keine Vollkornerzeugnisse. Dabei handelt es sich um Brot oder Brötchen aus Auszugsmehl, die oft mit Malz gefärbt werden und denen so genannte Körner, besser gesagt Ölsaaten (z. B. Leinsamen, Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne, Sesamsaat) zugefügt werden. 
Der Verbraucher denkt dann oft, dass es sich dabei um Vollkornerzeugnisse handelt. Für Vollkorn gilt: nur wenn "Vollkorn" draufsteht, muss auch Vollkornmehl oder -schrot verarbeitet worden sein. Vollkornbrot und -brötchen müssen aus 90 Prozent Vollkornmehl oder -schrot bestehen. 
Lassen Sie sich nicht täuschen von ähnlichen Begriffen wie Vollwert, Mehrkorn, Kraftkorn und Co. Bei diesen Namen können Sie davon ausgehen, dass die Produkte keine Vollkornerzeugnisse sind. 
In größeren Bäckereien und Filialbetrieben sind auch Tafeln angebracht oder liegen Bücher aus, in denen man die Zutatenliste nachlesen kann. Stehen Vollkornmehle wie Weizenvollkorn- oder Roggenvollkornmehl an erster Stelle der Zutatenliste, dann wurde auch das gesamte Getreidekorn mit Schalenbestandteilen verarbeitet. In diesen Fällen handelt es sich um echtes Vollkornbrot. Dies gilt auch für die Zutatenliste von abgepacktem Brot. 
In einer herkömmlichen Bäckerei werden Sie nur in seltenen Ausnahmen echte Vollkornbrötchen kaufen können. Hierfür gehen Sie am besten in eine Vollkornbäckerei oder in ein Reformhaus. Sollten Sie den begründeten Verdacht haben, dass ein Brot als "Vollkornbrot" deklariert wurde, obwohl es nur aus dunkelgefärbtem Auszugsmehl besteht, können Sie sich an die zuständige Lebensmittelüberwachung wenden. Diese geht auch Verstößen bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln nach.
Autorin: Ruth Rösch, Attendorn
Stand: 13.06.2007
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